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Informationen zur Berufsoberschule (BOS)
Die Berufsoberschule führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung oder Berufserfahrung in zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 12 und 13) zum fachgebundenen Abitur, mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zum allgemeinen Abitur. In der Jahrgangsstufe 12 kann das Fachabitur erworben werden. Die Berufsoberschule vermittelt eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Sie führt die Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft (seit 2015/16 auch Internationale Wirtschaft und Gesundheit an einigen Berufsoberschulen).
Ein Vorkurs (ein halbes Jahr, abends, Februar - Juli) und eine Vorklasse (1 Jahr, Vollzeitunterricht) werden in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft, die Jahrgangsstufe 12 für die Ausbildungsrichtungen Technik, und Wirtschaft angeboten.
Die Fachhochschulreife eröffnet den Zugang zu allen Fachhochschulstudiengängen, während die fachgebundene Fachhochschulreife zum Studium bestimmter einschlägiger Studiengänge nach Maßgabe einer Liste der Zuordnung von beruflichen Fortbildungsprüfungen zu Fachhochschulstudiengängen berechtigt, welche auf der Grundlage der Qualifikationsverordnung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Benehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst festgelegt wurde.
Besonders gute Berufsaussichten hat man derzeit mit dem Studium des höheren Lehramts an beruflichen Schulen.
Ausführliche Informationen zur Berufsoberschule finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums.

 

ZulassungSchulische Voraussetzung für den Bildungsgang der BOS:
Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oderErlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oderAbschluss von Vorklasse oder Vorkurs mit mindestens Note 4 in allen Fächern oderin einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens jeweils die Note 4 erzielt wurde.

 

Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen, wenn er in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note 4 erzielt hat.


Notwendige berufliche Vorbildung:
Mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oderMindestens zweijährige schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung oderEine bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem LeistungslaufbahngesetzMindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung

 

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die eine Schule oder Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen den Impfschutz nachweisen.
Die Schulleitungen sind als sog. „Leiter der Einrichtung“ vom Gesetzgeber verpflichtet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen, durch den Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen).

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