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FAQs zur FOS

• Ich mache die mittlere Reife in diesem Schuljahr an der Realschule, habe aber den Schnitt von 3,5 im Zwischenzeugnis noch nicht erreicht. Wie kann ich trotzdem in die 11. FOS Klasse kommen?
Der Notenschnitt wird erst aus dem Zeugnis der Mittleren Reife berechnet. Sie müssen bis dahin Ihre Leistungen noch verbessern.

• Ich habe meine Mittlere Reife an einer Wirtschafts- oder Mittelschule gemacht und den Schnitt erreicht. Schaffe ich die 11. Klasse auf Anhieb?
Die Mittel- und Wirtschaftsschulen bereiten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch nicht immer ausreichend auf die Anforderungen der 11. Klasse vor. Wenn Sie Engagement im Unterricht und bei den Hausaufgaben zeigen, immer präsent sind und mit einem guten Notenschnitt bei uns beginnen, haben Sie auch gute Voraussetzungen es zu schaffen.
Für eine begrenzte Anzahl von Schüler bieten wir Plätze in der Vorklasse an. In einem zusätzlichen vorgelagerten Schuljahr werden Sie dann für die 11. Klasse vorbereitet.

• Ich habe einen mittleren Schulabschluss, möchte in die 11. Klasse FOS eintreten, aber mir fehlt eine Note im Zeugnis (D/E/M)?
Sie müssen den versäumten Stoff in jedem Fall lernen, da in der FOS darauf aufgebaut wird. Sie können dann im Juli an unserer Schule zu einer Eignungsprüfung in allen drei Fächern antreten. Das dabei erzielte Ergebnis gilt dann für die Aufnahme.

• Ich habe einen mittleren Schulabschluss, möchte in die Vorklasse eintreten, aber mir fehlt eine Note im Zeugnis (D/E/M)?
Sie können sich für die Vorklasse anmelden. Wir empfehlen Ihnen aber dringend trotzdem die Eignungsprüfung mitzuschreiben, da wir nur für sehr wenige Schüler ohne Mathenote Plätze in der Vorklasse haben und auch in der Vorklasse Grundkenntnisse verlangt werden.

• Darf ich mit der mittleren Reife über die Realschule auch in die Vorklasse gehen?
Nicht, wenn Sie den Notenschnitt für die FOS 11 erreicht haben. Für Realschüler, die den Schnitt nicht erreicht haben, gibt es einige wenige Plätze in der Vorklasse. Sie müssen sich allerdings bei der Online-Anmeldung bereits für die Vorklasse anmelden, statt für die 11. Klasse. Zudem muss in einem pädagogischen Gutachten Ihrer Schule nachgewiesen werden, warum trotz höherer Leistungsfähigkeit ein besseres als das erzielte Ergebnis verhindert wurde. Das Gutachten ist bei der Anmeldung vorzulegen. Den Vordruck finden Sie in den Downloads.

• Ich hatte noch nie Buchführung bzw. habe nur ganz geringe Kenntnisse. Kann ich die Wirtschafts-FOS schaffen?
Ja, denn ein Großteil unserer Schüler hatte noch kein BWR und wir beginnen bei „ Null “. Allerdings sollten Sie schon ein Interesse am Bereich Wirtschaft mitbringen, da der Stoff sehr umfangreich ist und Sie acht Stunden je Woche BWR-Unterricht haben.

• Kann ich nach dem Anmeldezeitraum noch die gewählte Ausbildungsrichtung wechseln?
Nein, leider ist aufgrund hoher Anmeldezahlen erfahrungsgemäß in den anderen Ausbildungsrichtungen kein Platz frei.

 

• Bekomme ich meine Fahrtkosten erstattet?

Fahrkosten ab der 11. Klasse werden nicht wie bisher von der Schule übernommen. Eine mögliche Übernahme oder Erstattung der Fahrkosten klären Sie bitte mit dem zuständigen Landratsamtoder der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort.

• Kann bzw. muss ich in eine zweite Fremdsprache wählen?
Nein, nur wenn Sie das allgemeine Abitur am Ende der 13. Klasse anstreben, benötigen Sie eine zweite Fremdsprache. Sie können diese in der 12. Klasse wählen, bzw. sich dann die vorhandenen Kenntnisse anerkennen lassen. Wenn Sie die 13. Klasse ohne 2. Fremdsprache machen, erwerben Sie die fachgebundene Hochschulreife für Studiengänge innerhalb Ihrer Ausbildungsrichtung.

• Ich weiß noch nicht, ob ich später auch in die 13. Klasse gehen will. Wann muss ich mich entscheiden?
Erst am Ende des 1. Halbjahres der 12. Klasse.

• Wann erfahre ich, ob ich wirklich genommen werde für die 11. Klasse?
Wenn Sie sich im Anmeldezeitraum angemeldet, alle Unterlagen fristgerecht abgegeben haben und den Notenschnitt erreicht haben, dann werden Sie bei uns aufgenommen. Bei einem Anmeldeüberhang kann es möglich sein, dass SchülerInnen an eine andere FOS abgegeben werden.

• Wann erfahre ich, ob ich einen Platz in der Vorklasse bekomme?
Bewerber für die Vorklasse haben am Anmeldetag ein Vorgespräch und erhalten im April einen Brief, ob ein Platz in der Vorklasse vorgesehen ist, oder ob ein Einstieg direkt in die 11. Klasse alternativ möglich ist.

• Kann ich mich an mehreren Fachoberschulen gleichzeitig anmelden?
Nein, dies ist nicht möglich. Deshalb ist gibt es die Vorschrift, dass wir bei der Anmeldung auch Ihr Originalzeugnis bis zum Schuljahresbeginn bei uns einbehalten müssen.

• Muss ich mich an der nächstgelegenen FOS anmelden?
Nein, Sie können sich an der Schule Ihrer Wahl anmelden.

• Zur Anmeldung kann kein Elternteil persönlich mitkommen, was ist zu beachten?
Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung nicht persönlich anwesend sind, muss die Unterschrift eines Elternteils auf der Anmeldung vorhanden sein.

• Eliteschule des Sports: Wer wird in die Leistungssportklasse aufgenommen?
In die Leistungssportklasse werden LeistungssportlerInnen, die einem Bundes- oder Landeskader angehören, aufgenommen. Geeignete Sportlerinnen und Sportler werden vom Olympiastützpunkt Bayern vorgeschlagen. Aktuell werden in unsere Sportklassen aber auch weitere sportaffine Schülerinnen und Schüler und Nicht-Sportler aufgenommen, wenn sie von zwei- oder dreimal wöchentlich späterem Unterricht profitieren können und/oder mit aktiven Sportlern in die Klasse gehen möchten.
Weitere Informationen zur Eliteschule des Sports finden Sie im Download-Bereich zur Infowoche.

 

• Tablet-Klasse: Endgerät sind für den Unterricht in der Tablet-Klasse zugelassen und wer beschafft diese?
Bereits beschaffte Geräte können eingesetzt werden, falls es sich um ein iPad ab 6. Generation, ein iPad Air ab 3. Generation oder ein beliebiges iPad Pro handelt.

Sie erhalten über Ihre persönliche Schul-E-Mail ein Schreiben mit Details zur Beschaffung und Einbindung des iPads. Die entsprechende E-Mail wird im Mai an Sie versendet.

Sie müssen das iPad bis zur letzten Woche der Sommerferien beschafft oder nachweislich bestellt haben.

 

• Aufnahmeprüfung in der Ausbildungsrichtung Gestaltung: Muss eine Arbeitsmappe für die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung Gestaltung vorgelegt werden?
Nein. Jedoch muss die Aufnahmeprüfung, die am Mittwoch in der Woche nach der offiziellen zweiwöchigen Anmeldefirst  stattfindet, bestanden werden. Nähere Hinweise zur Aufnahmeprüfung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Aufnahmeprüfung in der Ausbildungsrichtung Gestaltung im Download-Bereich zur Infowoche.

 

• Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der 12. oder 13. Jahrgangsstufe: Welche Wahlpflichtfächer können gewählt werden und wie erfolgt die Auswahl?
Schülerinnen und Schüler, dies sich für die Jahrgangstufen 12 oder 13 anmelden, müssen vor dem Schulbesuch, Wahlpflichtfächer auswählen. Alle zukünftigen Schülerinnen und Schüler erhalten per E-Mail von uns rechtzeitig entsprechende Informationen und Hinweise zum Wahlverfahren.

FAQs zum Praktikum
• Gibt es eine Liste mit Praktikumsbetrieben, mit denen die Schule zusammenarbeitet? Kann ich mich bei diesen Betrieben direkt bewerben?
Eine (aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vollständige) Liste finden Sie im Downloadbereich FOS. Allerdings werden die Stellen ausschließlich durch die Schule besetzt, so dass keine direkte Bewerbung bei den Betrieben möglich ist.

• Kann ich mir selbst eine Praktikumsstelle suchen?

Sie können sich in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Gestaltung selbst eine Praktikumsstelle suchen.

Nach Zusage der Praktikumsstelle melden die Schülerinnen und Schüler diese mit dem Formblatt "Vereinbarung über die Bereitstellung einer Praktikumsstelle" (siehe Downloads FOS) bis spätestens 1. Juli an die Schule.


• Was passiert, wenn ich mir keine eigene Praktikumsstelle gesucht habe?
Die Schule arbeitet mit vielen Betrieben langjährig zusammen. Sie erhalten zu Schuljahresbeginn einen dieser Praktikumsplätze und stellen sich im Laufe der 1. Schulwoche dort vor.

• Wie viele verschiedene Betriebe lerne ich kennen?
Sie absolvieren in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Sozialwesen Ihr Praktikum in zwei Betrieben aus unterschiedlichen Branchen. Der Wechsel des Betriebs erfolgt zum Halbjahr und ist verpflichtend.

• Werden bei der Einteilung der Praktikumsstellen Schülerwünsche berücksichtigt?
Soweit es uns möglich ist, werden Ihre Wünsche berücksichtigt.

• Wie ist die zeitliche Gliederung zwischen Schule und Praktikum?
Sie haben abwechselnd Schule und Praktikum im ca. 2-wöchigen Rhythmus. Den Phasenplan können Sie auf der Schulhomepage im Downloadbereich FOS herunterladen.

• Wann erfolgt die Einteilung in Klassen und damit die Zuordnung zur A- bzw. B-Phase für die Praktikums- und Schulblöcke?
Die endgültige Klasseneinteilung kann erst in den Sommerferien vorgenommen werden, da erst dann die Anmeldeunterlagen vollständig vorliegen. Über die konkrete Klassenzusammensetzung können Sie sich am letzten Ferientag ab 16.00 Uhr durch Aushang in der Schule informieren. Vorher sind leider keine Auskünfte möglich.

• Was mache ich, wenn ich mir selbst eine Stelle suche und das Unternehmen möchte im Voraus wissen, in welcher Praktikumsphase ich eingeteilt bin?
In diesen Fällen kann das Unternehmen Ihnen die Stelle zusagen unter der Bedingung, dass Sie entsprechend eingeteilt werden.
FAQs zur BOS
• Ich habe die Mittlere Reife über die Berufsschule erworben und mir fehlt im Abschlusszeugnis eine Note (Deutsch, Mathematik, Englisch). Wie kann ich in die BOS 12 aufgenommen werden?

Sie können im Juli an unserer Schule zu einer Eignungsprüfung in allen drei Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik antreten. Das dabei erzielte Ergebnis ersetzt Ihre Noten im Abschlusszeugnis und ist das entscheidende Aufnahmekriterium.
Sie können in die Vorklasse BOS (für Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss der Mittelschule, Wirtschaftsschule oder Berufsschule) gehen und über die Noten des Jahreszeugnisses die Voraussetzungen für die
Aufnahme in die BOS 12 erwerben.
Sie können in den Vorkurs (für Schüler mit einer mittleren Reife über die Realschule oder für Mittelschüler mit einem sehr guten Abschlusszeugnis) gehen und dann über die Noten des Jahreszeugnisses die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BOS12 erwerben.

• Ich habe die Mittlere Reife an der Realschule erworben, aber den Schnitt von 3,5 nicht erreicht. Wie kann ich trotzdem in die BOS kommen?
Sie können den Vorkurs BOS (Abendkurs ab Februar) besuchen und die Voraussetzungen über das Jahreszeugnis erwerben (Note 4 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder ersetzen aller Noten im Zeugnis Ihrer mittleren Reife, die schlechter als 4 sind, durch die Noten aus dem Vorkurs).

• Ich habe die mittlere Reife an der Realschule gemacht, aber den Schnitt von 3,5 nicht erreicht. Über meine Berufsausbildung habe ich einen zusätzlichen mittleren Schulabschluss erworben, der zwar besser ist, aber es fehlt darin eine Note (Deutsch, Englisch, Mathematik).
Ehemalige Realschüler dürfen grundsätzlich nicht in die Vorklasse BOS gehen (s.o.).
Sie können über den Vorkurs BOS die Voraussetzungen für die BOS 12 erwerben. (s.o.)
Sie können die Eignungsprüfung im Juli machen und damit den Schnitt erreichen. (s.o.)

• Kann ich mich für die Vorklasse BOS anmelden, wenn ich die mittlere Reife an der Realschule erworben habe?
Absolventen der Realschule (mit oder ohne Aufnahmeschnitt) sind laut Schulordnung für den Besuch der Vorklasse BOS nicht vorgesehen. Sie können aber für den Vorkurs (an unserer Schule in Teilzeitform am Abend) abmelden.

• Ich habe meinen mittleren Bildungsabschluss an einer Wirtschafts- oder Mittelschule gemacht und den Schnitt erreicht. Soll ich mich für die BOS 12 oder die Vorklasse BOS anmelden?
Die Mittel- und Wirtschaftsschulen bereiten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch nicht immer ausreichend auf die Anforderungen der BOS-12 vor. Wir empfehlen Ihnen dringend die Vorklasse zu besuchen. Dort können Sie bestehende Lücken in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik schließen, so dass mit guten verbesserten Voraussetzungen in die BOS 12 eintreten.

• Ich habe noch gar keinen mittleren Bildungsabschluss und möchte die BOS besuchen.
Sie können den mittleren Bildungsabschluss über das Jahreszeugnis der Vorklasse BOS erwerben. Sie müssen im Juli eine Aufnahmeprüfung für die Vorklasse BOS machen, wobei Sie in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik geprüft werden.

• Kann ich die BOS in einer anderen Ausbildungsrichtung besuchen, als Ausbildung bzw. einschlägige Berufserfahrung gemacht habe?
Auf der Homepage: www.bfbn.de/berufliche-oberschule/aufnahme/berufszuordnung/ können Sie nachsehen, ob mit Ihrer Berufsausbildung der Besuch der BOS Wirtschaft und Internationale Wirtschaft möglich ist.
Wenn Sie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen, können Sie ebenfalls zu uns kommen, auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Über ein schulbegleitendes 6monatiges Vollzeitpraktikum kann eine Eignung nachgewiesen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei uns.

• Ich hatte noch nie Buchführung bzw. habe nur ganz geringe Buchführungskenntnisse. Kann ich die BOS in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft trotzdem schaffen?
Ja! In den vergangenen Jahren haben dies viele Schüler geschafft, obwohl sie komplett ohne Buchführungskenntnisse angefangen haben.
In der Vorklasse werden die Grundlagen der Buchführung ausführlich im Fach BWR unterrichtet.

• Gibt es für die BOS eine Sprengelpflicht, d.h. muss ich mich an der nächstgelegenen BOS anmelden?
Nein, Sie können sich an der Schule Ihrer Wahl anmelden.

• Kann ich die 12. Klasse versuchen und dann in die Vorklasse zurückgehen, wenn es mir zu schwer wird?
Dies ist grundsätzlich möglich, wenn in unseren Vorklassen noch Plätze frei sind. Eine Rückversetzung erfolgt jedoch anhand der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Erfolgt der Rücktritt in die Vorklasse innerhalb der ersten 6 Schulwochen, wird der frühzeitig abgebrochene Besuch der BOS 12 nicht als Nichtbestehen der BOS 12 gewertet. Sie gelten damit bei Ihrem erneuten Antritt in der BOS 12 nicht als Wiederholer.

• Kann ich zuerst den Vorkurs belegen und dann die Vorklasse?
Ja, aber die Vorklasse dürfen Sie nicht besuchen, wenn Sie die mittlerer Reife an einer Realschule oder am Gymnasium gemacht haben.

 

• Welche Wahlpflichtfächer können gewählt werden und wie erfolgt die Auswahl?
Schülerinnen und Schüler müssen vor dem Schulbesuch Wahlpflichtfächer auswählen. Alle zukünftigen Schülerinnen und Schüler erhalten per E-Mail von uns rechtzeitig entsprechende Informationen und Hinweise zum Wahlverfahren.

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